Erhöhter TSH-Wert in der Hausarztpraxis

Erscheinungsjahr (Stand): 2023

Klassifikation: s2k

Registernummer: 053-046

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 4

Bewertung durch leitlinienwatch.de

26.05.23


Pkt.

Bewertungskriterium

3

Transparenz

Interessenkonflikte werden detailliert mit Angabe der Firmen aufgeführt (LL-Report S. 9 ff.). Bewertet werden sie durch eine Mitarbeiterin der DEGAM-Leitliniengeschäfts-/entwicklungsstelle und einer der Leitlinienautorinnen.

2

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

Nur einer der Autorinnen und Autoren hat finanzielle Verbindungen zur pharmazeutischen Industrie.

3

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Die Koordinatorin der Leitlinie hat keine finanziellen Interessenkonflikte.

1

Enthaltung bei Abstimmungen

Eine Regel zu Enthaltungen bei Abstimmungen ist aufgeführt (S. 8 LL-Report). Danach sollen als moderat bewertete Interessenkonflikte zu Enthaltungen bei Abstimmungen führen. Die Interessenkonflikte des Autors mit engen Verbindungen zu pharmazeutischen Unternehmen (Beratungstätigkeit, Mitarbeit im Advisory board, Vorträge) werden aber als gering bewertet, so dass die Regel nicht zur Anwendung kommt und Enthaltungen nicht dokumentiert sind.

0

Externe Beratung der Leitlinie

Angaben zu einer externern Beratung finden sich nicht.

3

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

Bonuspunkte können vergeben werden für eine systematische Literaturrecherche, die Berücksichtigung nationaler und internationaler Leitlinien und den formalisierten Abstimmungsprozess im Delphi-Verfahren.


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

12

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Bei der Erstellung der Leitlinie bestand ein guter Umgang mit Interessenkonflikten. Lobenswert ist insbesondere, dass nur ein Autor finanzielle Verbindungen mit pharmazeutischen Unternehmen hat. Es ist allerdings nicht nachzuvollziehen, warum die offensichtlich schweren Interessenkonflikte dieses Autors als gering eingestuft werden. Der Autor wurde von einer der beteiligten Fachgesellschaften als Mandatsträger benannt. Wir schlagen vor, bei einer Aktualisierung der Leitlinie auf die Benennung von Mandatsträgern zu bestehen, die keine Interessenkonflikte haben. Dies ist möglich, wie die anderen beteiligten Fachgesellschaften schon jetzt zeigen durch die Entsendung von Mandatsträgern, die von Interessenkonflikten frei sind.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.