Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Hodgkin Lymphoms bei erwachsenen Patienten

Erscheinungsjahr (Stand): 2020

Klassifikation: s3

Registernummer: 018-029OL

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 24

Bewertung durch leitlinienwatch.de

10.03.21


Pkt.

Bewertungskriterium

3

Transparenz

In der Anlage 12.1 des Leitlinienreports (ab S.60) werden die IK-Erklärungen aller Autoren tabellarisch und inklusive ihrer Relevanzbewertung sowie eventueller Enthaltungsempfehlungen dargestellt. Es wird ein Autor aufgeführt, der keine Erklärung abgegeben hat. Allerdings wird nicht transparent gemacht, warum die angegebenen Firmenverbindungen einiger Autoren laut Bewertung keinen Interessenkonflikt hervorrufen. Notwendig wäre in diesen Fällen ein kurzer Kommentar zur Bewertung, der deutlich macht, ob der Geldgeber Produkte mit Bezug zur Leitlinie anbietet.

1

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

74 Autoren haben eine IK-Erklärung abgegeben. Ein Autor wurde vom Konsensusprozess ausgeschlossen, weil keine IK-Erklärung eingereicht wurde. Insgesamt geben 33 von 74 Leitlinienautoren Industrieverbindungen an.

2

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

In der Leitliniensteuergruppe geben 3 von 6 Beteiligten IKs an. 7 von 8 LL-Koordinatoren sind ohne IK. 7 von 8 Autoren des Leitlinienreports sind ohne IK. In der Gruppe der Mandatsträger der federführenden Fachgesellschaft (DGHO) geben 3 von 3 Autoren IK an, es werden zusätzlich zwei Vertreter/innen ohne IK benannt.

2

Enthaltung bei Abstimmungen

Aufgrund der fehlenden Begründung bei der IK-Einstufung einiger Autoren mit Firmenbeziehungen, ist für Außenstehende eine unvollständige Enthaltung von Autoren mit IK nicht sicher auszuschließen. Positiv fällt die tabellarische Darstellung der stimmberechtigten Vertreter in den einzelnen Konsensuskonferenzen auf. Diese ist übersichtlich und führt die jeweils nicht-stimmberechtigten Teilnehmer namentlich auf.

3

Externe Beratung der Leitlinie

Es fand ein öffentlicher Review statt. "Die Langversion und der Leitlinienreport wurden zu diesem Zweck für 6 Wochen (vom 25.08.2020-05.10.2020) online auf den Websiten des OL, der AWMF sowie der DGHO eingestellt und konnten mittels Formblatt kommentiert werden. Alle an der Leitlinie beteiligten Fachgesellschaften wurden per E-Mail auf die Leitlinie aufmerksam gemacht und um Kommentare gebeten,welche an das Leitliniensekretariat zu richten waren. Für dieses Update der Leitlinie sind keine inhaltlichen Kommentare zur Langversion oder zum Leitlinienreport eingegangen. Siebzehn der 23 beteiligten Fachgesellschaften/Organisationen haben der Leitlinie formal zugestimmt. Die übrigen beteiligten Fachgesellschaften/Organisationen haben keine Rückmeldung gesendet; wobei angekündigt war, bei ausstehender Rückmeldung von der Zustimmung auszugehen (siehe LL-Report seite 52).

3

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

- Plurale Zusammensetzung der Leitliniengruppe inklusive Patientenvertreter
- Systematische Literaturrecherche mit GRADE-Bewertung der Studien
- Bewertung und Verwendung von Quellleitlinien


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

14

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Methodisch aufwendige und hochwertige Leitlinie mit aktiven Maßnahmen zum Umgang mit Interessenkonflikten. Positiv fällt die übersichtliche Darstellung der an den Konsensuskonferenzen beteiligten Vertreter der Fachgesellschaften sowie die namentliche Nennung nicht-stimmberechtigter Teilnehmer aufgrund von Interessenkonflikten auf. Auch die tabellarische Darstellung der IK-Erklärungen inklusive des Bewertungsergebnisses und Empfehlungen zur Enthaltung ist übersichtlich und trägt zur Transparenz bei. Eine zusätzliche (kurze) Begründung, warum einige Autoren trotz ihrer Industrieverbindungen als frei von IK bewertet wurden, fehlt allerdings. Ob die IK-Bewertung in diesen Fällen adäquat ist, lässt sich vom Leser des LL-Reports nicht beurteilen. Aus diesem Grund konnte für das Bewertungskriterium Enthaltungen (4) nicht die volle Punktzahl vergeben werden. Bei der Bewertung von Kriterium 3 fällt auf, dass die 3 Mandatsträger der federführenden Fachgesellschaft und auch 3 von 6 Autoren der Steuergruppe Interessenkonflikte angeben. Positiv ist anzumerken, dass jeweils stimmberechtigte Vertreter ohne IK benannt werden. Insgesamt sollte eine weitere Verringerung des Anteils von Autoren mit IK angestrebt werden.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.