Diagnostik, Therapie und Nachsorge der peripheren arteriellen Verschlusskrankheit

Erscheinungsjahr (Stand): 2024

Klassifikation: s3

Registernummer: 065-003

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Angiologie - Gesellschaft für Gefäßmedizin e.V. (DGA)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 22

Bewertung durch leitlinienwatch.de

06.02.25


Pkt.

Bewertungskriterium

3

Transparenz

Interessenkonflikte aller Mitglieder der Leitlinienkommission sind mit Angabe der Firmen dokumentiert (s. Leitlinienreport, S. 48-64). Leider sind einige wenige Angaben nicht gut nachvollziehbar. So lautet bei einem Mitglied die IK-Bewertung "Vorträge, Advisory Board Tätigkeit, Studienaktivität ohne thematischen Bezug", wobei diese in den einzelnen Kategorien jeweils verneint werden. Ob ein thematischer Bezug besteht, lässt sich so nicht überprüfen. Bei einem weiteren Mitglied ist "Sponsoring Buffet" ohne Angabe des Sponsors aufgeführt, bei einem dritten findet sich in der Bewertung die Angabe "Interessenerklärung zur Nachbearbeitung" und bezahlte Vorträge für B. Braun (u.a. ein Hersteller von Gefäß-Endoprothesen) werden als "kein COI" gewertet. Die Bewertung der Interessenkonflikte erfolgte durch die Vertreterin der AWMF.

1

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

Von den 30 Mitgliedern der Leitlinienkommission geben 13 finanzielle Interessenkonflikte an, wir sehen bei 14 finanzielle Interessenkonflikte.

0

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Der Leitlinienkoordinator gibt Interessenkonflikte im Bereich mehrerer industriefinanzierter Studien an (Arzneimittel- und Medizinproduktehersteller), welche als "moderat" eingestuft werden. Das AWMF-eigene Regelwerk zum Umgang mit Interessenkonflikten (https://www.awmf.org/regelwerk/erklaerung-von-interessen-und-umgang-mit-interessenkonflikten) sieht eigentlich schon bei geringen Interessenkonflikten einen Ausschluss von Leitungsfunktionen vor. Das zugehörige Flussdiagramm (Abbildung 4 auf o.g. Website) ist jedoch missverständlich gestaltet und legt nahe, dass dieser Ausschluss bei moderaten oder hohen Interessenkonflikten nicht zum Tragen käme - was der uns bekannten AWMF-Logik widerspräche. Von den sechs weiteren Mitgliedern der Steuergruppe (exkl. der AWMF-Mitarbeiterin) geben vier Interessenkonflikte an.

2

Enthaltung bei Abstimmungen

Die Angaben zu Enthaltungsregeln sind widersprüchlich. So heißt es zunächst: "Die Einschätzung und Bewertung eines möglichen Interessenkonfliktes wurde im Vorfeld der Konsensuskonferenz durch die AWMF-Vertreterin [...] vorgenommen. [...] Dabei wurde die Ausprägung eines Interessenkonflikts und dessen Konsequenz gemäß dem AWMF-Regelwerk eingestuft." (s. Leitlinienreport, S. 16). Dieses Regelwerk sieht eine Abstimmungsenthaltung für "moderat" und "hoch" ausgeprägte Interessenkonflikte vor. Wir lehnen eine solche Einteilung ab und halten es für belegt, dass bspw. auch ein geringer finanzieller Gegenwert aufgrund des Prinzips der Gegenseitigkeit einen relevanten Interessenkonflikt darstellt.
Kurioserweise heißt es wenige Sätze darauf im Leitlinienreport: "Die Teilnehmer wurden gebeten, sich von der Abstimmung für eine bestimmte Fragestellung zu enthalten, sofern für diese ein relevanter Interessenkonflikt vermutet wurde. Die Einschätzung der Relevanz erfolgte durch die Teilnehmer selbst [...]." (s. Leitlinienreport, S. 16). Wäre dies zutreffend, würde es den gesamten zuvor beschriebenen formalen Prozess ad absurdum führen. Wir gehen davon aus, dass es sich um eine nachlässige Übernahme aus der vorherigen Leitlinienversion handelt.

0

Externe Beratung der Leitlinie

Ein externer Review erfolgte nicht. (s. Leitlinien-Langversion, S. 154, Punkt 10)

2

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

Wir vergeben je einen Bonuspunkt für die systematische Literaturrecherche und -Bewertung durch eine unabhängige Methodikerin sowie die plurale Zusammensetzung der Leitliniengruppe mit Vertretern aus ingesamt 23 Fachgesellschaften und Organisationen inklusive eines Patient*innen-Vertreters. Hierzu ist anzumerken, dass dieser die "Interessenvertretung Patienten & Versicherte" repräsentiert. Der Verein ist nach Aussagen in einem Interview auf der Website der Deutschen Gefäßliga e.V. offen für die Mitgliedschaft von Industrieverbänden - ein oftmals unterschätzter möglicher Interessenkonflikt vieler Selbsthilfegruppen und Patient*innen-Vertreter.


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

8

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Es gibt Licht und Schatten. Positiv fällt der Einbezug vieler Fachgesellschaften sowie einer externen Methodikerin auf, ebenso die systematische Literaturrecherche. Negativ hervorzuheben ist der weiterhin hohe Anteil von Kommissionsmitgliedern mit Interessenkonflikten. Insbesondere ist unklar, wie der Vorsitzende der LL-Gruppe trotz bestehender und als moderat eingestufter Interessenkonflikte entgegen der AWMF-Regularien eine Leitungsfunktion übernehmen konnte. Bei den widersprüchlichen Angaben zu Enthaltungsregelungen mag es sich um Übernahmefehler aus einer älteren Leitlinienversion handeln - vertrauensbildend wirken sie nicht. Hier hoffen wir auf eine Präzisierung. Die ansonsten dokumentierte Bewertung der Interessenkonflikte durch die AWMF-Vertreterin ist als Fortschritt gegenüber der vorherigen Leitlinienversion aus dem Jahr 2016 zu werten.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.