Diagnostik, Therapie und Nachsorge der Patientin mit Zervixkarzinom

Erscheinungsjahr (Stand): 2021

Klassifikation: s3

Registernummer: 032-033OL

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 41

Bewertung durch leitlinienwatch.de

09.04.21


Pkt.

Bewertungskriterium

3

Transparenz

Die IK-Erklärungen werden innerhalb des Leitlinienreports (S. 252-268) tabellarisch dargestellt. Die Tabelle enthält außerdem das Ergebnis der Relevanzbewertung und entsprechender Konsequenzen für die Mitwirkung an der LL-Entwicklung. Die im LL-Report übersichtlich dargestellte Bewertungsgrundlage (inkl. genauer Geldbeträge) für die Einstufung von Interessenkonflikten in die Kategorien "kein", "gering", "moderat" und "hoch" trägt zur Transparenz bei (siehe LL-Report S. 77 und 78).

1

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

Von 68 Beteiligten geben 31 kommerzielle Industrieverbindungen an. Laut der ebenfalls aufgeführten Relevanzeinstufung ergibt sich daraus nicht bei allen ein Interessenkonflikt. Es wird nicht transparent gemacht, warum sich aus diesen Verbindung kein relevanter Interessenkonflikt ergibt, obwohl sogar ein Bezug zu einem für die LL sehr relevanten Präparat besteht, über dessen Integration in eine Erstlinientherapieempfehlung in dieser Leitlinie entschieden wurde. Es ist möglich, dass die Einstufung korrekt erfolgte. Für Außenstehende ist in diesen Fällen allerdings eine (kurze) Begründung zur Entscheidung wichtig.

0

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Es bestehen kommerzielle Industrieverbindungen bei 2 von 2 Leitlinienkoordinatoren und bei 2 von 2 im LL-Report als "Zentrale Leitliniekoordination - Leitliniensekretäre" aufgeführten Beteiligten. Teilweise werden diese Verbindungen laut LL-Report als "moderat" eingestuft und müssten daher neben einer Enthaltung zu bestimmten Fragen auch eine Limitierung von Leitungsfunktionen zur Folge haben.

2

Enthaltung bei Abstimmungen

Es wurde eine Enthaltungsregel formuliert. Soweit ersichtlich, blieb es bei partieller Enthaltung. Beispielsweise wurden für 11 stimmberechtigte Autoren Enthaltungsempfehlungen zur Abstimmung zum Einsatz von Bevacizumab ausgesprochen. Laut Leitlinienreport Seite 79 kam es jedoch nur zu 2 Enthaltungen.

3

Externe Beratung der Leitlinie

Es fand ein beispielhafter öffentlicher Review statt. Zudem sind die transparente Darstellung der Ergebnisse und des Umgangs mit Änderungsvorschlägen vorbildlich (siehe LL-Report seite 59).

3

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

- pluarale Zusammensetzung der LL-Gruppe
- offene Diskussion der vollständig erhobenen Angaben zu Interessenkonflikten
- Nutzung des GRADE-Systems


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

12

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Es handelt sich um eine hochwertige und methodisch aufwendige Leitlinie mit vielen beteiligten Fachgesellschaften. Vorbildlich ist insbesondere der transparente und konsequente Umgang mit den Kommentaren und Vorschlägen aus dem optimal organisierten Reviewverfahren. Positiv fällt auch der strikte Umgang bei der Erfassung der IK-Erklärungen auf. Eine fehlende IK-Erklärung zu Beginn der inhaltlichen Arbeit hätte zu einem Ausschluss von der Erarbeitung der LL geführt. Insgesamt trägt auch die Darstellung der detailierten IK-Erklärungen zur Transparenz bei. Positiv ist auch, dass, anders als in der Vorversion, nun auch ein Bewertungsmaßstab für die Kategorisierung der angegebenen Industrieverbindungen (inkl. Nennung konkreter Geldbeträge) im LL-Report definiert wird. Leider werden die formulierten Enthaltungsregeln nicht angemessenen umgesetzt. Im LL-Report werden lediglich zwei Stimmenthaltungen aufgeführt. Laut IK-Einstufung ergab sich jedoch bei einigen Stimmberechtigten eine klare Enthaltungsempfehlung aufgrund "moderater" Interessenkonflikte, wobei sogar Firma und Präparat benannt wurden. Für die nächste Überarbeitung sollte dringend eine konsequente Umsetzung der vorhandenen Enthaltungsregel sowie eine genaue Dokumentation der Enthaltungen etabliert werden. Ohne eine konsequente Umsetzung der Enthaltungsregel hat die vorbildlich strikte Erfassung und nachvollziehbare Kategorisierung von Interessenkonflikten keine ausreichende Wirkung auf die kommerzielle Unabhängigkeit der LL-Empfehlungen. Ziel sollte außerdem eine unabhängige LL-Koordination sein.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.