Diabetes in der Schwangerschaft

Erscheinungsjahr (Stand): 2021

Klassifikation: s2e

Registernummer: 057-023

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 5

Bewertung durch leitlinienwatch.de

16.01.22


Pkt.

Bewertungskriterium

2

Transparenz

Die Interessenkonflikte werden von allen Beteiligten erfasst und übersichtlich mit Angabe der Firmen dokumentiert (Leitlinienreport S.17 und S. 35-37).
"Die Ergebnisse der Interessenkonfliktdarlegung und mögliche Konsequenzen wurden zu Beginn der Konsensuskonferenz 2020 von den Mitgliedern der DDG-Konsensgruppe diskutiert... Eine Beschränkung des Stimmrechtes einzelner Autoren bei der Konsentierung der Empfehlungen wurde von den Autoren auf der Grundlage der dargelegten Interessenkonflikte bei einigen wenigen Aussagen als notwendig erachtet." (Leitlinienreport S. 17).
Da die Interessenkonflikte und die Konsequenzen offenbar von den Autoren selbst bewertet wurden, können wir hier nicht die volle Punktzahl vergeben. Positiv ist dagegen zu vermerken, dass die IK-Bewertungen im Leitlinienreport dokumentiert sind, jeweils in der letzten Spalte der individuellen IK-Erklärungen (LL-Report S. 35-37).

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

11 von 13 Beteiligten geben IK an (LL-Report, S. 35-37).

0

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Die beiden Koordinatoren geben IK an (LL-Report S. 35).

2

Enthaltung bei Abstimmungen

Die Enthaltungen aufgrund von Interessenkonflikten sind im LL-Report gut dokumentiert (S.12 und 13). Allerdings haben sich nicht alle Beteiligten mit IK enthalten, da Vortragshonorare von Arzneimittelfirmen als "geringe IK" gewertet wurden und nicht zur Enthaltung führten. Zumindest die wiederholte Honorierung von Vorträgen durch eine Firma ist aus unserer Sicht als moderater Interessenkonflikt zu werten, wird aber nicht als solcher benannt:
"Die Ergebnisse der Interessenkonfliktdarlegung und mögliche Konsequenzen wurden zu Beginn der Konsensuskonferenz 2020 von den Mitgliedern der DDG-Konsensgruppe diskutiert. Die Bewertung der Interessenkonflikte wurden gemäß der AWMF-Regel in gering (bei einzelnen Vorträgen von relevanter Industrie finanziert) /moderat (spezifisch für das Thema relevante Berater/Gutachtertätigkeit/Drittmittelforschung – führt zur Stimmenthaltung) und hoch (spezifische für das Thema relevante Patente/überwiegend Tätigkeit für die Industrie – führt zum Ausschluss aus den Beratungen für das Thema) eingeteilt. Eine Beschränkung des Stimmrechtes einzelner Autoren bei der Konsentierung der Empfehlungen wurde von den Autoren auf der Grundlage der dargelegten Interessenkonflikte bei einigen wenigen Aussagen als notwendig erachtet." (Leitlinienreport S. 17).

3

Externe Beratung der Leitlinie

LL-Report S.14-16.

3

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

- Unabhängige Literaturrecherche und -bewertung nach SIGN
- Berücksichtigung von Cochrane-Reviews
- Hoher Konsens bei allen Empfehlungen


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

10

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Gegenüber der Vorgänger-Leitlinie zeigt sich im Umgang mit Interessenkonflikten eine wesentliche Verbesserung, nämlich eine klar dargelegte und praktizierte Enthaltungsregel. Der nächste notwendige Schritt wäre aus unserer Sicht die Umsetzung des ersten Prinzips des Guideline International Network im Hinblick auf Interessenkonflikte (2015):
"Principle 1: Guideline developers should make all possible efforts to not include members with direct financial or relevant indirect COIs." https://www.acpjournals.org/doi/10.7326/M14-1885

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.