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Demenzen

Erscheinungsjahr (Stand): 2016

Klassifikation: s3

Registernummer: 038-013

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN),
Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 24

Bewertung durch leitlinienwatch.de

31.07.16


Pkt.

Bewertungskriterium

0

Transparenz

Interessenkonflikt-Erklärungen liegen von den beiden Koordinatoren vor, von 4 der 7 Mitglieder der Steuergruppe, von 6 der 14 Mitgliedern der Expertengruppe (die Teil der Konsensusgruppe ist) sowie von 32 der 35 weiteren Mitglieder der Konsensusgruppe. Drei Beteiligte machen nur pauschale oder unleserliche Angaben (Leitlinienreport ab S. 108).
Im Gegensatz dazu heißt es im Leitlinienreport unter "Interessenkonflikte":
"Die Unterzeichnung und Darlegung von möglichen Interessenskonflikten im Vorfeld zum Konsensustreffen stellte die notwendige Bedingung dar, am Abstimmungsprozess beteiligt zu werden. Experten und Vertreter von Fachgesellschaften ohne ausgefülltes CoI-Formular hätten von allen Abstimmungen ausgeschlossen werden müssen." (Leitlinienreport, S.10).
Da von mehr als einem Viertel der Beteiligten keine oder keine detaillierten Angaben zu Interessenkonflikten vorliegen, können hier keine Punkte vergeben werden.

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

18 von 49 Mitgliedern der Konsensusgruppe geben IK an, 20 geben an, keine IK zu haben, 11 machen keine Angaben. Es ist Aufgabe der Leitliniengruppe, ihre IK vollständig darzulegen. Da eine Mehrheit entweder IK hat oder keine Erklärung vorliegt, können hier keine Punkte vergeben werden.

0

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Vorsitzende: beide mit Interessenkonflikten.
Steuergruppe: 3 Beteiligte geben Interessenkonflikte an, einer gibt an, dass keine IK vorliegen, bei 3 weiteren fehlen die Angaben (Methodenreport, S. 110 ff.). Da für fast die Hälfte der Steuergruppe keine Angaben vorliegen, können hier keine Punkte vergeben werden.

2

Enthaltung bei Abstimmungen

Zitat: "Im Rahmen der Konsensuskonferenz stellte Frau Prof. Dr. Ina B. Kopp, Leiterin des AWMF-Institut für Medizinisches Wissensmanagement, vor jeder Abstimmung fest, wer bezogen auf die zu konsentierende Empfehlung, einen Interessenkonflikt aufwies.
Bei der Abstimmung der Empfehlungen wurden jeweils alle Mitglieder der Abstimmungsgruppe ausgeschlossen, die einen finanziellen Bezug zu dem Inhalt der jeweiligen Empfehlung hatten. Finanzieller Bezug bedeutete bezahlte Vorträge, Publikationen und Beratertätigkeit (Advisory Board) für Hersteller von Diagnostika und Therapeutika, auf die sich die jeweilige Empfehlung bezog."
Dieses Vorgehen ist zunächst einmal korrekt und beispielhaft für andere Leitliniengruppen. Bei unvollständig erfassten IK, insbesondere der Steuergruppe, bleibt allerdings unklar, wie diese Regel konsequent umgesetzt werden konnte, daher können hier nur 2 Punkte vergeben werden.

2

Externe Beratung der Leitlinie

Möglichkeit zur Kommentierung während eines einmonatigen öffentlichen Konsultationsprozesses (LL-Report, S. 11) auf den Websites der DGN und DGPPN. Die Kommentare wurden von der Steuergruppe bewertet und sollen (wann?) im Internet veröffentlicht werden. Daher vorerst nur 2 Punkte.

3

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

- Plural zusammengesetzte LL-Gruppe
- Systematische Literaturrecherche einschl. Bewertung nach SIGN
- Verwendung von Quell-Leitlinien
- Klare Bewertungskriterien für IK, die zur Enthaltung bei Abstimmungen führen
- Starker Konsens bei den meisten Empfehlungen


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

7

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Wichtige, aufwendige und methodisch hochwertige Leitlinie mit vorbildlicher Enthaltungsregel und öffentlicher Konsultationsphase. Unverständlich sind die 14 fehlenden und die 3 unvollständigen Interessenkonflikt-Erklärungen, gerade aus dem ärztlichen Kernkreis, bei insgesamt 58 Beteiligten, während im LL-Report betont wird, dass die Offenlegung der IK eine unabdingbare Voraussetzung für die Mitarbeit war. Auch die Enthaltungsregel wird konterkariert, wenn die IK der Beteiligten nicht bekannt sind. Wir erwarten eine Klarstellung durch die federführenden Fachgesellschaften, ob die IK-Erklärungen aller Beteiligten zum Zeitpunkt der Konsensuskonferenzen vorlagen. Dann sollten die fehlenden Erklärungen wenigstens nachträglich veröffentlicht werden. Sobald neue Dokumente vorliegen, werden wir eine Neubewertung vornehmen. Wünschenswert wäre bei der nächsten Revision der LL eine Leitliniengruppe, die von vornherein weniger Interessenkonflikte aufweist, insbesondere in den Führungsgremien.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.