Demenzen

Erscheinungsjahr (Stand): 2023

Klassifikation: s3

Registernummer: 038-013

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN),
Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 30

Bewertung durch leitlinienwatch.de

11.02.24


Pkt.

Bewertungskriterium

2

Transparenz

Überwiegend detaillierte Angabe der Interessenkonflikte, in Einzelfällen aber nur pauschal (daher kann hier nicht die volle Punktzahl vergeben werden). Aus dem LL-Report, S.464: "Alle Interessenerklärungen wurden von den Koordinatoren geprüft, die auch als nicht stimmberechtigte „Interessenkonfliktbeauftragte“ fungierten, und per Diskussion in der Leitliniengruppe geprüft."
Teilweise gibt es nur pauschale Angaben wie"Aktien diverser Firmen" und obwohl als thematischer Bezug "ja" angegeben wurde, bewerteten die Koordinatoren das als "Relevanz: gering" und "Konsequenz: keine". Gleiches gilt auch für einen Autor, der als Berater für eine Firma (Kalmsgroup) arbeitet, die nach eigenen Angaben globale Lobbyarbeit und PR-Arbeit für pharmazeutische und Medizinprodukte-Firmen betreibt ("keine Relevanz, geringe Konsequenz") . Auch geben mehrere Autoren an, in Advisoryboards von Firmen zu sitzen, die Demenz-Medikamente (z.B. Aducanumab) herstellen, die Koordinatoren bewerten dies aber teilweise mit "keine Relevanz, geringe Konsequenz". Dies widerspricht der im LL-Report auf S.465 festgelegten Prozedur "Als moderater Interessenkonflikt wurden gewertet: Ad-Board-, Berater- und Gutachter-Interessen zu Produkten der Pharmaindustrie, die in der LL besprochen werden. Des Weiteren Industrie-Drittmittel in verantwortlicher Position, welche in der LL empfohlen werden. Konsequenz: Enthaltung".
Umgekehrt ist es verwirrend, dass bei vielen Mitwirkenden Interessenkonflikte mit thematischem Bezug zur Leitlinie festgestellt werden, wenn lediglich ein immaterieller IK vorliegt, etwa die Arbeit in diesem Berufsfeld. Diese berufsimmanenten, unvermeidlichen IK sollten hier jedoch nicht bewertet werden, sondern vielmehr finanzielle IK mit Firmen, die das Risiko einer kommerziell motivierten Beeinflussung der Leitlinie mit sich bringen.

1

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

31 von 97 Beteiligten der Konsensuskonferenz geben finanzielle Interessenkonflikte an (die beiden AWMF-Moderatorinnen wurden nicht mitgezählt).

0

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Beide Koordinatoren haben enge Beziehungen zu Firmen, die Medikamente im Demenz-Bereich herstellen, schätzen sich (wohl gegenseitig?) nur als "moderat" oder "gering" relevant ein (beide enthielten sich aber bei allen Abstimmungen).

2

Enthaltung bei Abstimmungen

Laut Leitlinienreport: "Den betreffenden Mitwirkenden wurde im Vorfeld mitgeteilt, wenn Enthaltungen erforderlich waren. Vor der Konsensuskonferenz wurden die abstimmungsberechtigten Mitglieder zudem um Aktualisierung ihrer Interessen gebeten. Zusätzlich wurde zu Beginn jeder virtuellen Konsensuskonferenz von der AWMF-Moderation auf die Interessenkonflikt-Kriterien und die ggf. erforderlichen Konsequenzen (Enthaltung) hingewiesen. Enthaltungen wurden protokolliert und bei Abstimmungen nicht zur Grundgesamtheit gezählt. Enthaltungen sind in der tabellarischen Zusammenfassung aufgeführt."
Die Abstimmungsergebnisse sind jedoch nicht öffentlich einsehbar. Deshalb und aufgrund der o.g. Herabstufungen der moderaten IK zu geringen ist die vollständige Enthaltung der Beteiligten nicht sichergestellt.

3

Externe Beratung der Leitlinie

Im Leitlinienreport heißt es zur externen Beratung: "Die PDF-Version dieser Leitlinie wurde im Zeitraum vom 06.09.2023 bis 30.09.2023 zur öffentlichen Konsultation im Leitlinienregister der AWMF online gestellt.Darüber hinaus wurde die Version an alle beteiligten Fachgesellschaften und Organisationen gesendet. Kommentare zu der Konsultationsversion wurden tabellarisch erfasst und der Umgang damit dokumentiert (s. Leitlinienreport)." Die umfangreichen Ergebnisse der Konsultation und die daraus folgen Änderungen sind im LL-Report ab S. 812 dokumentiert.

3

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

Plurale Zusammensetzung der Leitliniengruppe,
Systematische Literaturrecherche, Evidenzbewertung nach GRADE, Einschluss von Cochrane Reviews und anderer systematischer Reviews (Bewertung mit AMSTAR-Tool).
Wiederholtes Ansprechen des Umgangs mit Interessenkonflikten in der Leitliniengruppe


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

11

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Die hier vorliegende Neuauflage nach der Erstfassung von 2016 hat sich in der Dokumentation und im Management der Interessenkonflikte verbessert, die Leitliniengruppe hat nun überwiegend Mitglieder ohne IK, allerdings weisen die Koordinatoren IK auf. Die aufgeführten Regelungen der AWMF bzw. der DGN zum Umgang mit Interessenkonfikten wurden jedoch nicht komplett umgesetzt, so wurden selbst Aktienbesitz oder die Mitarbeit in Adivsoryboards von den Koordinatoren nur als geringe bzw. moderate Interessenkonflikte gewertet.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.