Chronische Herzinsuffizienz im Kindes- und Jugendalter

Erscheinungsjahr (Stand): 2015

Klassifikation: s2k

Registernummer: 023-006

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie e.V. (DGPK)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 5

Bewertung durch leitlinienwatch.de

17.07.16


Pkt.

Bewertungskriterium

2

Transparenz

Unübersichtliche Darstellung der IK, z.T. im Letlinienreport, z.T. im separaten Dokument "Interessenkonflikt-Erklärungen".
5/7 LL-Autoren geben differenziert IK an, darunter auch der LL-Koordinator.
9/17 an der Konsensuskonferenz beteiligten geben IK an, hier allerdings teilweise undifferenziert (so wird z.B. die Frage nach evtl. Aktienbesitz mit dem Hinweis auf das Bankgeheimnis beantwortet).
Da jedoch die IK jedoch ganz überwiegend unter Nennung der betroffenen Firmen angegeben werden und die Bewertung durch die LL-Koordinatoren erfolgte: 2 Punkte

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

s.o.

0

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Der LL-Koordinator und auch der Moderator der Konsensuskonferenz geben IK an.

1

Enthaltung bei Abstimmungen

Die IK wurden in der Gruppe besprochen und vom LL-Koordinator und dem Moderator der Konsnesuskonferenz (beide selber mit IK laut Selbstauskunft) bewertet (Leitlinienreport S. 4). Enthaltungen wurden nicht für notwendig gehalten und wurden daher lt. Leitlinienreport auch nicht praktiziert. Dieses Vorgehen ist nur dann akzeptabel, wenn die fehlede Relevanz der IK auch für den Leser nachvollziehbar ist. Hier bleiben aber viele Fragen offen: Hatte keiner der Autoren Kontakte zu Firmen, deren Produkte in der LL empfohlen wurden? Spielen Stents keine Rolle? Lagen die gezahlten Beträge unter einer Höhe, die als relevant erachtet wurde?

0

Externe Beratung der Leitlinie

Der Leitlinienreport enthält keine Hinweise auf eine externe Beratung.

1

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

- Alle Empfehlungen in starkem Konsens (LLR S. 4)


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

4

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Leider zeigt diese wichtige und aktuelle Leitlinie unter den Aspekten von Transparenz und Regulierung von IK deutliche Schwächen:
Die lt. AWMF-Reglement obligate Angabe eventuell vorhandener Interessenkonflikte ist unvollständig (der Verweis auf ein Bankgeheimnis enthebt nicht der mit der Autorenschaft eingegangenen Verpflichtung zur Transparenz).
Die vorhandenen IK werden vom (selbst IK angebenden) Koordinator der LL bewertet und es bleibt offen, wie angesichts der zahlreichen dokumentierten IK bei Autoren und LL-Kommission keine Enthaltungsregelung für notwendig erachtet werden kann: da zahlreiche der Empfehlungen der LL medikamentöser Natur sind und zahlreiche der IK die Herstellerfirmen der betreffenden Präparate betreffen, bleibt offen, ob eine externe und Kriterien-basierte Begutachtung der IK nicht zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre.
Hier wäre für eine Überarbeitung der Leitlinie ein Katalog klarer Kriterien für die Bewertung von IK, eine klar formulierte Enthaltungsregel und die Dokumentation ihrer Umsetzung geboten oder noch besser: Autoren und Mitarbeiter ohne oder zumindest mit deutlich weniger IK.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.