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Blitz-Nick-Salaam Epilepsie (West-Syndrom): Therapie

Erscheinungsjahr (Stand): 2014

Klassifikation: s3

Registernummer: 022-022

Federführende Fachgesellschaft(en):
Gesellschaft für Neuropädiatrie (GNP)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 5

Bewertung durch leitlinienwatch.de

27.05.16


Pkt.

Bewertungskriterium

1

Transparenz

Ausführliche Angaben zu Interessenkonflikten finden sich im separaten Dokument "Interessenkonflikterklärungen", allerdings nur für 9 von 13 stimmberechtigten Beteiligten (Langfassung, S. 3 und S. 13), daher nur 1 Punkt. Eine pauschale Bewertung der IK erfolgte durch die Leitliniengruppe selbst (LL-Langfassung S. 13).

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

Von den 13 stimmberechtigten Beteiligten werden 9 als Autoren genannt (sämtlich Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Neuropädiatrie). Nur von diesen 9 Autoren liegen IK-Erklärungen vor. Davon geben 8 Interessenkonflikte an. Da die IK nicht differenziert bewertet wurden, bleibt für den Nutzer unklar, welche Industriekontakte als inhaltlich relevant einzuschätzen sind.

0

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

8 der 9 Autoren geben Interessenkonflikte an.

0

Enthaltung bei Abstimmungen

"Die Leitliniengruppe erachtete das Verzerrungsrisiko aufgrund von Interessenkonflikten als nicht so gravierend, dass Enthaltungen als erforderlich angesehen wurden." (LL-Langfassung S.13)

2

Externe Beratung der Leitlinie

Während einer öffentlichen Konsultationsphase war eine Kommentierung des im Internet veröffentlichten LL-Entwurfs möglich. Die Autoren geben an, keine Kommentare zum Entwurf erhalten zu haben (LL-Langfassung S. 12)

3

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

- Beteiligung von Elternvertretern,
- Berücksichtigung von Cochrane-Reviews,
- hoher Konsens bei allen Empfehlungen


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

6

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Die im Jahr 2009 veröffentlichte und 2014 überarbeitete S3-Leitlinie zeigt Verbesserungspotenzial im Umgang mit Interessenkonflikten. Eine Bewertung der Relevanz vorliegender Interessenkonflikte fehlt ebenso wie eine Enthaltungsregel bei Interessenkonflikten. Eine Bewertung liegt auch im Interesse der Autoren, damit inhaltlich bedeutungslose Industriekontakte nicht als Interessenkonflikte gewertet werden. Zudem wäre die Rekrutierung von Autoren ohne Interessenkonflikte erforderlich (Empfehlung des Guideline International Network 2015: "Guideline developers should make all possible efforts not to include members with direct financial or relevant indirect COI.")

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.