Basalzellkarzinom der Haut

Erscheinungsjahr (Stand): 2018

Klassifikation: s2k

Registernummer: 032-021

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 19

Bewertung durch leitlinienwatch.de

14.10.18


Pkt.

Bewertungskriterium

3

Transparenz

Die Interessenkonflikte werden für die Mitglieder der Leitliniengruppe (mit Ausnahme eines Teilnehmers) detailliert angegeben und durch den Koordinator der Leitlinie bewertet sowie in der Leitliniengruppe diskutiert (Leitlinienreport S. 7 und S. 9ff).

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

30 der 46 Teilnehmer geben Interessenkonflikte an. Bei einem Teilnehmer fehlen Angaben zu Interessenkonflikten (Leitlinienreport S. 9 ff).

0

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

9 der 11 AG-Leiter bzw. Koordinator geben Interessenkonflikte an (Leitlinienreport S. 9 ff). Da die Mehrheit der Koordinatoren vielfältige Kontakte zu pharmazeutischen Unternehmen hat, vergeben wir bei diesem Kriterium keine Punkte.

1

Enthaltung bei Abstimmungen

Mit der Einstufung des Schweregrades eines Interessenkonflikts ("Als moderat wurde ein Interessenskonflikt eingestuft, wenn Teilnehmer bezahlte Beratertätigkeit bzw. Mitgliedschaft in einem Advisory Board angaben, bei Firmen, die in der Leitlinie erwähnte Medikamente zur Therapie des BZK herstellen") stimmen wir allerdings nicht überein, sondern sehen die Mitgliedschaft im Advisory Board eines in der Leitlinie empfohlenen Medikaments als schwerwiegenden Interessenkonflikt an. Die von der Leitliniengruppe bestimmte Konsequenz hieraus (Enthaltung bei Kapiteln über medikamentöse Therapie) jedoch halten wir für sinnvoll (Leitlinienreport S. 7). Eine Dokumentation über Enthaltungen und Abstimmungsergebnisse findet sich jedoch nicht.

0

Externe Beratung der Leitlinie

Es fand lediglich ein interner Review durch die beteiligten Fachgesellschaften sowie ein Peer-Review im Rahmen einer Journal-Publikation der LL statt, jedoch kein Review durch Fachöffentlichkeit oder Patienten über eine Website (Leitlinienreport S. 6).

2

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

- Plurale Zusammensetzung der Leitliniengruppe inklusive Patientenvertretern
- Offenes Ansprechen der IK bei der Konsensuskonferenz


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

6

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Im Vergleich zur vorherigen Version der Leitlinie ist hier eine Tendenz zur Verbesserung des Umgangs mit Interessenkonflikten anzuerkennen (Fremdbewertung von Interessenkonflikten sowie Konsequenzen aus IK mit Enthaltungsregel). Positiv ist die plurale Zusammensetzung der Leitliniengruppe mit Vertretern verschiedener Fachbereiche.
Auffallend ist die hohe Anzahl an Teilnehmenden mit multiplen Verbindungen zu pharmazeutischen Unternehmen. Insbesondere bei den AG-Leiter/Koordinatoren wäre eine Auswahl an Personen ohne Interessenkonflikte erforderlich.
Eine zukünftige Leitliniengruppe sollte im Hinblick auf größtmögliche Neutralität zusammengesetzt werden. Leitlinienautoren sollten erwägen, bestehende finanzielle Beziehungen zu den Herstellern zu lösen. Die Empfehlungen der AWMF zum Umgang mit IK sollten konsequent umgesetzt werden: http://www.awmf.org/fileadmin/user_upload/Leitlinien/Werkzeuge/20160630_AWMF-Regel_Interessenkonflikte_V2.3_Betaversionf.pdf

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.