Axiale Spondyloarthritis inklusive Morbus Bechterew und Frühformen

Erscheinungsjahr (Stand): 2018

Klassifikation: s3

Registernummer: 060-003

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie e.V. (DGRh)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 14

Bewertung durch leitlinienwatch.de

11.12.19


Pkt.

Bewertungskriterium

3

Transparenz

Die Dokumentation der Interessenkonflikte erfolgt im Leitlinienreport ab Seite 39 ff (https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/060-003m_S3_Axiale-Spondyloarthritis-Morbus-Bechterew-Fruehformen-2019-08.pdf). Die Aufschlüsselung folgt nicht der Standardsystematik der AWMF (AWMF-Regel für das Leitlinienregister, Version 2.4), ist aber detailliert und geht teilweise sogar über die genannten Richtlinien der AWMF hinaus. Die Konsensusgruppe bewertet die Interessenkonflikte aggregiert auf S. 61 des o.g. Leitlinienreports.

1

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

Von 27 Autoren haben mindestens 9 Autoren relevante finanzielle Interessenkonflikte deklariert, Leitlinienreport ab Seite 39 ff (https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/060-003m_S3_Axiale-Spondyloarthritis-Morbus-Bechterew-Fruehformen-2019-08.pdf).

0

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Beide federführenden Autoren haben relevante Interessenkonflikte angegeben, siehe Leitlinienreport ab Seite 39 ff (https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/060-003m_S3_Axiale-Spondyloarthritis-Morbus-Bechterew-Fruehformen-2019-08.pdf).
Das AWMF-Reglement fordert: "Koordinatoren von Leitlinienprojekten sollten keine thematisch relevanten Interessenkonflikte aufweisen", in dieser Leitlinie hat der Leitlinien-Koordinator Beratertätigkeit für ein pharmazeutisches Unternehmen angegeben, welches für die Leitlinie relevante Medikamente herstellt. Laut Leitlinienreport liegt ein "hoher Interessenkonflikt demnach nur vor, wenn bei einem Konsensusmitglied ein Angestelltenverhältnis in der pharmazeutischen Industrie vorliegt oder ein Konsensusmitglied Aktien oder Geschäftsanteile mit thematischem Bezug zur Leitlinie besitzt". Das ist eine eigenwillige Interpretation von Interessenkonflikten. Bereits ein Beratervertrag begründet einen schweren Interessenkonflikt, weil er den Betreffenden auf das Firmeninteresse festlegt und in der Regel sogar Geheimhaltungsklauseln zum Schutz von Geschäftsinteressen enthält.

1

Enthaltung bei Abstimmungen

Es wurde nicht, wie von der AWMF empfohlen, mit Enthaltungen bei moderaten Interessenkonflikten gearbeitet (https://www.awmf.org/fileadmin/user_upload/Leitlinien/Werkzeuge/20180117_AWMF-Regel_Interessenkonflikte_V2.4.pdf). Vielmehr wurde ein von der AWMF nicht empfohlenes Doppelabstimmungsverfahren bei Kapiteln mit relevanten Interessenkonflikten durchgeführt. Das Guideline-International Network und die AWMF empfehlen die konsequente Enthaltung bei Abstimmungen, wenn Interessenkonflikte vorliegen. Daher heir nur ein Punkt.

3

Externe Beratung der Leitlinie

"Die überarbeitete Langfassung der Leitlinie wurde vom 27.03. bis zum 24.04.2019 auf der AWMF Homepage zur öffentlichen Kommentierung online gestellt. Die Leitlinie wurde von 3 Teilnehmern kommentiert. Keiner der Kommentare verlangte eine inhaltliche Korrektur der Langfassung. Die Korrekturen betrafen entweder die Orthografie oder eine Umstellung der Formulierung. Die Vorschläge wurden soweit es zur klareren Formulierung der Leitlinie beitrug umgesetzt. " (https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/060-003m_S3_Axiale-Spondyloarthritis-Morbus-Bechterew-Fruehformen-2019-08.pdf, S. 34)

2

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

Plurale Leitlinienkommission mit Beteiligung zahlreicher Fachgesellschaften sowie von Patientenorganisationen und Physiotherapeuten.
Es wurde eine systematische Literaturrecherche in Medline (PubMed) und der Cochrane Library durchgeführt.


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

10

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

In dieser neuen Auflage der Leitlinie wurde versucht, die Fehler der letzten Auflage zu reduzieren, so gehen die Interessenkonflikterklärungen über das von der AWMF geforderte Maß an Informationen hinaus. Als Ergebnis werden aber nur geringe bis moderate Interessenkonflikte von der Konsensusgruppe festgestellt, obgleich mehrere Autoren nach AWMF-Kriterien hohe Interessenkonflikte haben.
Auch wurde das Abstimmungsverfahren transparent gestaltet; das in dieser Leitlinie gewählte Doppelabstimmungsverfahren, bei dem auch Autoren mit moderaten Interessenkonflikten abstimmen durften, wird von der AWMF aber nicht empfohlen. Die AWMF empfiehlt vielmehr: "Mitwirkende mit moderaten Interessenkonflikten sollten nicht an der Bewertung der Evidenzen und der Konsensfindung teilnehmen. Sie haben, sofern auf ihr Wissen nicht verzichtet werden kann, den Status von beratenden, nicht stimmberechtigten Experten."

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.