Analgesie, Sedierung und Delirmanagement in der Intensivmedizin (DAS-Leitlinie)

Erscheinungsjahr (Stand): 2021

Klassifikation: s3

Registernummer: 001-012

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI),
Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 15

Bewertung durch leitlinienwatch.de

19.09.21


Pkt.

Bewertungskriterium

3

Transparenz

Nicht ganz eindeutig formuliert, jedoch ist am ehesten davon auszugehen, dass die Interessenkonflikterklärungen extern durch die AWMF bewertet worden sind (s. Leitlinienreport S. 30). Es wurde zudem eine Einteilung in hohe, moderate und geringe Interessenkonflikte vorgenommen. Demnach wurde definiert: "...hohe Interessenkonflikte bestehen, sofern das persönliche Gehalt maßgeblich durch die Industrie finanziert wird. Moderate Interessenkonflikte beinhalten Berater- und Gutachtertätigkeit, Mitarbeit in wissenschaftlichen Beiräten (Advisory Boards der Industrie), bezahlte Vorträge/bezahlte Autorenschaften/ Forschungsvorhaben jeweils mit Einnahmen unter 5000€/Jahr. Indirekte Interessenkonflikte (Zugehörigkeit zu einer Fachgruppe, klinischer und/oder wissenschaftlicher Schwerpunkt) werden als gering bewertet." (s. Leitlinienrport S. 30). Diese Definition halten wir für zu locker. Bspw. stellt Mitgliedschaft in einem Advisory Board unserer Meinung nach einen Grund für einen hohen Interessenkonflikt dar.

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

29 von 54 Teilnehmern geben Interessenkonflikte an (s. externes Dokument "Angaben zu Interessenkonflikten).

2

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

4 der 5 Koordinatoren geben Interessenkonflikte an. 12 der 25 AG-Leiter geben Interessenkonflikte an.

1

Enthaltung bei Abstimmungen

Auf S. 31 des Leitlinienreports wird eine Enthaltungsregel formuliert; allerdings nur für moderate Interessenkonflikte. Ein dokumentierter Umgang findet sich nicht.

2

Externe Beratung der Leitlinie

Die Leitlinien wurde für 4 Wochen auf die AWMF-Seite öffentlich einsehbar gestellt (s. Leitlinienreport S. 27). Ein dokumentierter Umgang mit eingegangenen Vorschlägen findet sich nicht.

2

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

- interdisziplinäre Zusammensetzung der Leitliniengruppe inklusive Patientenvertreter (s. Leitlinienreport S. 0 und 3)
- systematische Literaturrecherche inklusive Cochrane Reviews und Berücksichtigung internationaler Leitlinien (s. Leitlinienreport S. 12 ff.)


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

10

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Auf S. 29 des Leitlinienreports wird darüber berichtet, dass die Finanzierung der Leitlinie teilweise durch "fördernde Mitglieder der DGAI/DIVI aus der pharmazeutischen Industrie" sichergestellt wird. Eine solche Förderung widerspricht den Regeln der AWMF. Durch eine "Nichteinmischungserklärung" stellten die federführenden Gesellschaften ihrer Meinung nach sicher, dass es sich um eine "themenungebunden Förderung" handele. Die Erklärung beinhalte das Einverständnis, dass die Sponsoren keine Kenntnis darüber erhielten, für was Ihre Gelder eingesetzt werden. Eine gänzlich von der pharmazeutischen Industrie unabhängige Leitlinienerstellung ist für die Zukunft erforderlich. Wünschenswert ist zudem die Unabhängigkeit der federführenden Autoren, eine konsequente Enthaltungsregel und Einbeziehung von Fachöffentlichkeit.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.