Akute myeloische Leukämie – AML- im Kindes- und Jugendalter

Erscheinungsjahr (Stand): 2019

Klassifikation: s1

Registernummer: 025-031

Federführende Fachgesellschaft(en):
Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (GPOH)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 2

Bewertung durch leitlinienwatch.de

21.03.21


Pkt.

Bewertungskriterium

2

Transparenz

Die von allen Beteiligten eingeholten IK-Erklärungen werden tabellarisch in einem separaten Dokument dargestellt. (siehe: https://www.awmf.org/fileadmin/user_upload/Leitlinien/025_Ges_fuer_Paediatrische_Onkologie_und_Haematologie/025-031i_S1_Akute-myeloische-Leukaemie%E2%80%93AML%E2%80%93Kinder-Jugendliche_2019-03.pdf). Es erfolgte eine Bewertung der Angaben durch eine federführende Autorin: Die Angaben zu den Interessenkonflikten wurden von der Koordinatorin bewertet (LL Seite 17). "Bei dieser Leitlinie hat keiner der beteiligten Experten oder Autoren einen Interessenkonflikt hinsichtlich des Gesamtinhaltes oder einzelner Kapitel. Daher gab es auch keine Enthaltungen o.ä. bei der Bewertung der Leitlinieninhalte" (LL Seite 17). Die Bewertung der Koordinatorin ist eine Selbstbewertung (LL Seite 17). Es wird nicht transparent gemacht, warum sich aus den aufgeführten Firmenverbindungen keine relevanten Interessenskonflikte ergeben. Eine (kurze) Begründung zu dieser Einschätzung würde die Transparenz verbessern.
Es ist unklar, warum von einem der beiden Leitlinienkoordinatoren keine IK-Erklärung vorliegt.

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

Insgesamt geben 5 von 8 Beteiligten Industrieverbindungen an. Einige der aufgeführten Pharmafirmen entwickelten oder vertreiben Medikamente, die die Leitlinie im Unterpunkt "Neue Therapieoptionen" (Seite 10, 11) aufführt.

0

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

2 von 3 federführenden Autoren gegeben Industrieverbindungen an. Bei 1 von 2 Leitlinienkoordinatoren bestehen Industrieverbindungen, wobei für den zweiten Beteiligten keine IK-Erklärung vorhanden ist. Die Bewertung der IKs erfolgte durch eine auch inhaltlich beteiligte Leitlinienkoordinatorin, die selbst finanzielle Firmenverbindungen angibt, die sie im Rahmen einer Selbstbewertung als unbedenklich einstuft (siehe LL Seite 17).

0

Enthaltung bei Abstimmungen

Es fanden keine Enthaltungen statt. Die vorhandenen Industrieverbindungen wurden als unbedenklich bewertet (siehe LL Seite 17).

0

Externe Beratung der Leitlinie

Es fand kein externer Review statt.

0

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

2

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Es handelt sich um eine klinisch wichtige Leitlinie zu einem Krankheitsbild, bei dem der Einsatz und die Entwicklung neuer Pharmakotherapien eine große Relevanz hat. Das zeigt sich zum Beispiel in den aufgeführten Medikamenten im Kapitel "Neue Therapieoptionen" (Seite 10, 11). Einige der Autoren geben Verbindungen zu Firmen an, die diese zumeist hochpreisigen Medikamente entwickeln oder vertreiben. In dieser Konstellation ist ein transparenter und konsequenter Umgang mit kommerziellen Interessenkonflikten essenziell, um eine für die Patienten optimale Behandlungsempfehlung erstellen zu können. Hierfür wären in einer Neufassung folgende Änderungen wünschenswert: Unabhängige Bewertung von IK, vollständige IK-Erklärung aller Beteiligten (inkl. Leitlinienkoordinatoren) mit Bewertungsergebnissen, die den Bezug der Firmenverbindungen zur Leitlinie deutlich machen, unabhängige federführende Autoren, offenes Thematisieren von IK in der LL-Gruppe, Enthaltungsregel und ggf. ein externer Review.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.