ADHS bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen

Erscheinungsjahr (Stand): 2018

Klassifikation: s3

Registernummer: 028-045

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP),
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN),
Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e.V. (DGSPJ)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 31

Bewertung durch leitlinienwatch.de

01.07.18


Pkt.

Bewertungskriterium

1

Transparenz

Interessenkonflikte werden nur pauschal mit ja/nein angegeben - werden dann aber von den Präsidien der entsendenden Fachgesellschaften, der Steuerungsgruppe und der Moderatorin des Konsensusprozesses bewertet (Leitlinienreport S. 4, 44ff.)
Einschränkend ist zu bemerken, dass schon die veröffentlichte Übersicht über die IK offensichtlich vorgefiltert wurde: "In die tabellarische Zusammenfassung wurden nur die Angaben übertragen, für die nach Diskussion und Bewertung der vollständig entsprechend Formblatt der AWMF offengelegten Sachverhalte in der Leitliniengruppe ein thematischer Bezug zur Leitlinie festgestellt wurde." (Leitlinienreport S. 47) - Es bleibt offen, wer dies diskutiert und festgestellt hat. Dieses Vorgehen entspricht in jedem Fall nicht den Vorgaben der AWMF, zumal hier die Firmen nicht namentlich genannt werden und auch nicht die Produkte, die den Bezug zur Leitlinie erst deutlich machen würden.
Ein Mitglied des Konsentierungsgremiums taucht in der Liste der veröffentlichten Interessenkonflikte nicht auf - dies verstößt genau wie die nur pauschale Deklaration der IK gegen langjährige Anforderungen der AWMF, daher hier trotz der externen Bewertung nur ein Punkt.

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

27/40 Autoren geben relevante (denn es wurden ja nur solche mit thematischem Bezug angegeben) Interessenkonflikte an (Leitlinienreport S. 44 ff.)

0

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Alle Koordinatoren deklarieren relevante Interessenkonflikte (S. 44 ff.). Der federführende Koordinator musste sich daher im gesamten Konsensusprozess enthalten (Leitlinienreport S. 16).

2

Enthaltung bei Abstimmungen

Im Leitlinienreport ist namentlich dokumentiert, welche Mitwirkenden sich bei welchen Abstimmungen enthielten (Leitlinienreport S. 43). Es wurden in vielen Fällen zwei Abstimmungen vorgenommen - eine durch alle Mandatsträger, eine unter Ausschluss derer mit IK. Die Entscheidung, wann trotz Vorliegen "spezifischer Interessenkonflikte" zu einem Thema nur eine Abstimmung erfolgte, lag bei der externen Moderatorin, die Kriterien dafür sind nicht veröffentlicht (Leitlinie - Kurzfassung S. 16).
Da aber bei nur pauschal angegebenen IK (s. Punkt 1) die Enthaltungsregelung nicht nachvollziehbar ist, kann hier nicht die volle Punktzahl gegeben werden.

0

Externe Beratung der Leitlinie

Eine externe Beratung im eigentlichen Sinne hat vor der Veröffentlichung nicht stattgefunden (Leitlinienreport S. 30)

3

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

- Breite Einbindung zahlreicher Fachgesellschaften inklusive nichtärztlicher Verbände.
- Aufwändige Literaturrecherche mit Bewertung nach dem GRADE-Verfahren
- Einbindung qualitativ hochwertiger Quellleitlinien


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

6

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Eine Leitlinie, die in der breiten Aufstellung ihres Konsentierungsgremiums mit Beteiligung vieler Fachverbände der Kontroverse des behandelten Themas Rechnung trägt.
Der Versuch, Interessenkonflikte zu bewerten und in dokumentierte Abstimmungsausschlüsse umzusetzen ist lobenswert, die nur pauschale und damit nicht nachvollziehbare Angabe von IK konterkarrert diesen Ansatz jedoch.
Darüber hinaus widerspricht es den Vorgaben der AWMF, dass bei allen Mitgliedern des Koordinatorenteams IK vorliegen. Bei einer Überarbeitung der LL sollte vor allem der federführende Koordinator die Gelegenheit erhalten, am Konsentierungsprozess mitzuwirken - er war hier wegen seiner Interessenkonflikte von allen Abstimmungen ausgeschlossen (Leitlinienreport S. 16).
Dass Mitglieder des Konsentierungsgremiums keine IK-Erklärung veröffentlichen, verstößt klar gegen die Verfahrensweisen der AWMF und verhindert hier - neben der unvollständigen IK-Deklaration - eine bessere Bewertung.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.