Studie zu Kontakten zwischen Industrie und Leitliniengruppen

(17.11.2025)

Werden Leitliniengruppen von Unternehmen der Gesundheitswirtschaft wie der pharmazeutischen Industrie kontaktiert – und wenn ja, mit welchen Anliegen? Dieser Frage widmete sich eine explorative Online-Befragung unter den Leitlinienkoordinator*innen AWMF-gelisteter S2e-, S2k- und S3-Leitlinien. Durchgeführt wurde sie vom Institut für Allgemeinmedizin der Charité in Berlin. Wir haben mit der Erstautorin Frau Dr. med. Sabine Gehrke-Beck über die 2025 publizierte Studie gesprochen.

Dr. med. Sabine Gehrke-Beck
Foto: DEGAM

Frau Dr. med. Sabine Gehrke-Beck ist Fachärztin für Allgemeinmedizin. Sie arbeitet als wissenschaftliche Mitarbeiterin sowie Lehrkoordinatorin am Institut für Allgemeinmedizin der Charité in Berlin und ist Präsidiumsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM). Zudem ist sie als Fachärztin für Allgemeinmedizin im MVZ Allgemeinmedizin, Campus Charité Mitte des AGZ Charité Berlin tätig.

Leitlinienwatch: Sie haben selbst Erfahrung in der Leitlinienentwicklung – entstand daraus die Idee, Kontaktaufnahmen zwischen Industrie und Leitliniengruppen näher zu untersuchen?
Gehrke-Beck: An unserem Institut wurde die erste Version der DEGAM-Hustenleitlinie erstellt, seitdem aktualisieren wir die Leitlinie regelmäßig. Während des letzten Updates (zur aktuellen Version von 2021) ist uns in der Autor:innengruppe zunehmend aufgefallen, dass wir viele ungefragte E-Mails und teils auch Anrufe von Pharmaunternehmen erhalten haben, die uns Literatur zugeschickt haben oder zu Interviews, Fortbildungen und Advisory Boards eingeladen haben. Nach der Fertigstellung des Leitlinientextes gab es auch explizite Forderungen, den Text zu verändern mit juristischen Drohungen. Wir wollten wissen, ob es häufiger passiert, dass auf diese Weise versucht wird, Einfluss zu nehmen.

Leitlinienwatch: Werden Leitliniengruppen häufig durch Unternehmen der Gesundheitswirtschaft kontaktiert? Was erfahren wir darüber aus Ihrer Studie?
Gehrke-Beck: Wir können aus der Studie keine konkreten Häufigkeiten ableiten. Wir hatten einen Rücklauf von ca. 40% – das ist in Anbetracht dessen, dass wir vielbeschäftigte Menschen ohne eine Aufwandsentschädigung anbieten zu können angeschrieben haben, eine recht hohe Rücklaufquote. Wir können aber nicht konkret annehmen, dass dieser Rücklauf repräsentativ ist – vermutlich haben kritische Leitlinienautor:innen und solche, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, häufiger geantwortet. Es lässt sich aber klar sagen, dass diese Kontaktaufnahmen erfolgen und keine wirkliche Seltenheit oder Einzelfälle sind.

Leitlinienwatch: Wie liefen diese Kontakte ab und was war ihr Anliegen?
Gehrke-Beck: Wir sehen, dass es ganz unterschiedliche Kontaktaufnahmen gibt – und vor allem auch, dass diese ganz unterschiedlich eingeordnet werden. So haben sich Befragte sowohl dahingehend geäußert, dass sie es eher hilfreich empfinden, von z.B. Pharmaunternehmen Informationen zu erhalten und die Kontakte als unproblematisch erleben und nicht den Eindruck gewinnen, dass die Unternehmen die Leitlinienentwicklung direkt beeinflussen wollen. Andere haben sehr explizit berichtet, dass gefordert oder gewünscht wurde, neue Produkte als Leitlinienempfehlung aufzunehmen.

Leitlinienwatch: Wir haben kürzlich über eine europäische Leitlinie berichtet, in der diversen pharmazeutischen Unternehmen für ihr Feedback während der Review-Phase gedankt wird. Haben die kontaktierten Leitlinienautor*innen in Ihrer Untersuchung den Kontakt transparent gemacht?
Gehrke-Beck: Aktuell werden üblicherweise finanzielle Interessenkonflikte transparent gemacht – andere Einflüsse nicht regelhaft. Das war aber eines der wichtigsten Ergebnisse bei der Frage nach dem zukünftigen Umgang mit solchen Vorkommnissen – hier wurde von vielen benannt, dass alle versuchten Einflussnahmen, insbesondere auch juristisches Vorgehen im Leitlinienmethodenreport transparent gemacht werden sollten.

Leitlinienwatch: In Ihrer Befragung werden mehrfach juristische Auseinandersetzungen berichtet. Sind Leitlinienempfehlungen juristisch angreifbar?
Gehrke-Beck: Juristisch angreifbar ist letztendlich ja alles, solange jemand Klage erhebt. Es gibt – darauf weisen wir auch in dem Artikel hin – eine klare Rechtsprechung, die entschieden hat, dass Leitlinienempfehlungen der Meinungsfreiheit unterliegen und nur Inhalte anfechtbar sind, die sachlich falsch sind. Tatsache ist aber auch, dass ein Rechtsstreit zu einem entweder häufig verordneten oder teuren Medikament oft einen hohen Streitwert hat, so dass trotz der Sicherheit, die ein solch vorausgegangener Entscheid bietet, es etwas Mut braucht, solch einen Prozess zu führen.

Leitlinienwatch: In der Diskussion Ihrer Ergebnisse empfehlen Sie eine bessere Unterstützung von Leitliniengruppen durch Fachgesellschaften und AWMF, wenn es um den Umgang mit Beeinflussungsversuchen geht. Gab es von diesen Reaktionen auf Ihre Studie?
Gehrke-Beck: Bisher haben sich weder die AWMF noch einzelne Fachgesellschaften zu der Studie geäußert.

 

Wir danken Frau Dr. Gehrke-Beck für das Interview, das wir per E-Mail mit ihr geführt haben.